Ernährung in der Kindertagespflege

Anforderungen an die Lebensmittelhygiene

Bei den Kleinsten ist besondere Vorsicht nötig

Für Sie als Kindertagespflegeperson ist die „Gute Hygienepraxis im Alltag“ von besonderer Wichtigkeit. Sie beinhaltet alle Maßnahmen, die in Küchen zu einer höchstmöglichen Lebensmittelsicherheit führen. Die ausgegebenen Speisen müssen von hygienisch einwandfreier Qualität sein. Niemand darf durch die Verpflegung erkranken. Für die Ernährung von Säuglingen (bis 1 Jahr) und Kleinkindern (1-3 Jahre) gilt es dies besonders zu beachten, da sich das Immunsystem noch in der Entwicklung befindet und für Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen noch keine ausreichende Gegenwehr besteht.

Die Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege, die der Bundesverband für Kindertagespflege herausgegeben hat, führt alle wichtigen Punkte rund das Thema auf:

Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege

pdf bvktp_leitlinie-lebensmittel_2020-03.pdf (1,9 MiB)